Unsere Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit erfolgt aufgrund der Auskünfte, die uns unser Auftraggeber erteilt hat. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtümer sowie Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
Ein provisionspflichtiger Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit (z.B. Entgegennahme unserer Exposés, telefonischer oder sonstiger Auskünfte) zustande.
Unsere Auskünfte oder Exposés sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Sollten unsere Auskünfte oder Exposés ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergeben werden, behalten wir uns Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche vor.
Wir dürfen für beide Vertragsseiten provisionspflichtig tätig werden, wenn und soweit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist.
Unser Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn statt des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts ein anderes Geschäft zustande kommt und der wirtschaftliche Erfolg beider Geschäfte nicht wesentlich von einander abweicht.
Unser Provisionsanspruch wird fällig mit wirksamem Abschluss des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts bzw. des anderen Geschäfts im Sinne der Ziffer 5.
Unser Vertragspartner kann gegen unsere Provisionsforderung nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn und soweit diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Sollte unserem Vertragspartner das von uns nachgewiesene oder zu vermittelnde Geschäft bereits bekannt sein, so hat er uns darüber zu informieren. Wird diese Mitteilungspflicht verletzt, behalten wir uns Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche vor.
Wenn unser Vertragspartner bei Abschluss des Maklervertrages mit uns als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Maklervertrag unser Geschäftssitz in Emden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.